Allgemeine Informationen

An der Allgemeinen Berufsschule Zürich wird die Grundbildung in dreizehn unterschiedliche Berufsgruppen auf verschiedenen Niveaus (EBA, EFZ) angeboten. Dies ermöglicht den Jugendlichen einen Einstieg in die Arbeitswelt und sorgt so zugleich für den Nachwuchs an qualifizierten Fachkräften. Für Lernende, die bereits eine Vorbildung respektive längere Berufserfahrung haben, bieten sich folgende Möglichkeiten an.


Dispensationen von einzelnen Fächern

Allgemeinbildung (ABU):

Lernende mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer Maturität können vor Lehrbeginn beim kantonalen Amt für Berufsbildung eine Dispensation vom Fach Allgemeinbildung (ABU) beantragen.


  • Wird die Dispensation bewilligt, informiert das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich die ABZH direkt.
  • Liegt der Betrieb ausserhalb des Kantons Zürich, müssen Lernende den offiziellen Dispensationsentscheid selbständig and die ABZH weiterleiten.


Sportunterricht:

Sport ist ein obligatorisches Fach. Eine Dispensation ist nur aus gesundheitlichen Gründen mit einem ärztlichen Zeugnis möglich. Eine ABU-Dispensation hat keinen Einfluss auf den Sportunterricht.


Fremdsprachen:

Lernende mit einer Maturität können vom Fremdsprachenunterricht befreit werden, müssen jedoch die Prüfungen schreiben, da die Noten zur Berufskunde zählen.


Für BMS Lernende:

Informationen unter interne Links.


Durchlässigkeit nach Abschluss einer EBA-Lehre

Nach Abschluss einer EBA-Lehre ist es möglich, eine verkürzte Volllehre mit EFZ-Abschluss zu absolvieren.


Zusatzlehre bei abgeschlossener Vorbildung

Wenn Sie bereits eine abgeschlossene Vorbildung wie eine berufliche Grundbildung, Maturität usw. haben, können Sie eine verkürzte Berufslehre in einem Betrieb absolvieren. Sie besuchen den berufskundlichen Unterricht an der ABZ und den ÜK in Wädenswil. Je nach Vorbildung sind Sie vom Besuch der Allgemeinbildung befreit.


Nachholbildung/Artikel 32 bei 5 Jahren Berufserfahrung

Sie verfügen über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einem Tätigkeitsgebiet? Dann können Sie einen Berufsabschluss erwerben, indem Sie das Qualifikationsverfahren durchlaufen. Dies ist grundsätzlich in fast jedem Beruf und berufsbegleitend möglich. Sie bereiten sich selbstständig auf das Qualifikationsverfahren vor und legen dieses ab. Bei der zuständigen Fachstelle Ihres Wohnkantons finden Sie weitere Informationen.


Für den Kanton Zürich ist das biz Oerlikon Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene zuständig:


Telefon 043 259 97 40 • E-MailWebsite


Validierung bei Berufserfahrung

Wenn Sie bereits viel Erfahrung im angestrebten Beruf haben und Ihre Erfahrung für einen Berufsabschluss anerkennen lassen, dann könnte das Validierungsverfahren der geeignete Weg für Sie sein. Beim Validierungsverfahren müssen Sie Ihre Berufserfahrungen und Ihr erworbenes Wissen und Können für den betreffenden Beruf schriftlich und praktisch nachweisen. Sie stellen hierzu ein Dossier zusammen. Dieses wird beurteilt und vorhandene Kompetenzen werden anerkannt. Wissenslücken schliessen Sie in der ergänzenden Bildung. Dafür durchlaufen Sie fünf Phasen, bei denen Sie nach Bedarf begleitet und unterstützt werden.