Förderkurse

Lernende können während der Arbeitszeit Förderkurs im Umfang von bis zu einem halben Tag pro Woche besuchen, sofern die Leistungen der obligatorischen schulischen Bildung eine zusätzliche schulische Belastung erlauben. Eine Verweigerung dieses Rechts aus betrieblichen Gründen ist dann zulässig, wenn die Leistungen im Lehrbetrieb nicht genügen. Die durchschnittliche Abwesenheit vom Lehrbetrieb darf einschliesslich des obligatorischen Unterrichts zwei Tage pro Woche nicht überschreiten.


Der Besuch von Förderkursen ist für Lernende unentgeltlich – und dies an allen kantonalen Berufsfachschulen des Kantons Zürich. Es können auch Freifächer an anderen kantonalen Berufsfachschulen belegt werden. Lernende, welche die obligatorische schulische Bildung an der ABZ besuchen können zum Beispiel auch Freikurse an der EB Zürich (Kantonale Berufsschule für Weiterbildung), der TBZ (Technische Berufsschule Zürich) usw. belegen.

Unser Angebot: